Einzelbetreuung:
Das Angebot der Einzelbetreuung darf aktuell weiter umgesetzt werden. Um jedoch dem Gebot der Kontaktreduzierung Rechnung zu tragen und lange Infektionsketten zu vermeiden, darf jede*r Mitarbeiter*in nur in einer Familie Betreuungen übernehmen. Ihre zuständigen Sachgebietskoordinator*innen haben sich dazu bereits mit Ihnen in Verbindung gesetzt.
Bitte beachtet Sie die Maßgaben des Hygienekonzeptes sehr genau und sagen Sie die Betreuung rechtzeitig ab, wenn Mitglieder Ihres Hausstandes Erkältungssymptome oder Einschränkungen des Geruchs- oder Geschmackssinnes aufweisen!
Freizeit und Gruppenangebote:
Die Freizeit- und Gruppenangebote ruhen mindestens bis zum 31.01.2021.
Die Ferienbetreuung Winter kann leider nicht angeboten werden. Als Ersatz gibt es das Angebot einer Einzelbetreuung.
Schulassistenz:
Die Schulen machen weiter Unterricht, es gibt aber eine Befreiung von der Schulpflicht-. Viele Schulen empfehlen, die Kinder zu Hause zu lassen. Die Entscheidung hierüber liegt bei den Eltern. Bei Schulbesuch begleiten wird Ihr Kind gerne weiterhin.
Der Lockdown ist bis zum 31.01.2021 befristet. Wenn der Unterricht nach dem 01.02.2021 regulär startet, wird Ihr Kind auch regulär von uns begleitet.
Wir veröffentlichen an dieser Stelle das weitere Verfahren zur Schulassistenz, wenn es zu noch nicht absehbaren anderen Regelungen in Bezug auf die Öffnung der Schulen kommt.
(aktualisierter Stand: 05.10.2020)
Wir freuen uns sehr, in allen Bereichen unseres Dienstes wieder tätig sein dürfen, auch wenn das, gerade in den Bereichen der Einzelbetreuung und der Freizeitmaßnahmen, um der Sicherheit der Beteiligten willen, einige Änderungen mit sich bringt.
Um Betreuungen für unsere Kund*innen, deren Angehörigen und unsere Mitarbeiter*innen möglichst sicher gestalten zu können, gelten an dieser Stelle nun neue Regeln.
Diese Regeln sind dringend einzuhalten.
Bei einem Verstoß oder bei Nichteinhaltung muss unverzüglich Kontakt mit dem jeweiligen Ansprechpartner*in im Basis e.V.-Mainspitze aufgenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach dem Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet sind, den Basis e.V.-Mainspitze über gesundheitliche Veränderungen mit einem möglichen Bezug zu einer Sars-Cov-2 Erkrankung umgehend zu informieren.
1. Grundvoraussetzungen für die Umsetzung einer Betreuung
2. Grundsätzliche Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln
während der Betreuung
2.1.Händewaschen
3. Gestaltung der Betreuung und der äußeren Rahmenbedingungen 3.1. Allgemein
3.2.Schulassistenz
3.3. Einzelbetreuung
3.4. Gruppenangebote und Freizeitmaßnahmen
Im Bereich der Gruppenangebote ist eine Verteilung der Zuständigkeiten seitens der
Mitarbeiter*innen für die Teilnehmer*innen im Vorfeld eindeutig abzusprechen und für den jeweiligen Tag/ dauerhaft beizubehalten.
Werden Teilnehmer*innen von Mitarbeiter*innen von zu Hause abgeholt oder am Ende der Veranstaltung nach Hause gebracht, wird die Teilnehmer*in von den
Mitarbeiter*innen des Basis e.V.- Mainspitze vor der Haustür in Empfang genommen und verabschiedet.- Die Angehörigen begleiten die Teilnehmer*in jeweils vor
die Haustür, bzw. nehmen sie dort in Empfang
4. Fahrten mit dem PKW
In allen Bereichen des Basis e.V.-Mainspitze dürfen ab sofort die Fahrzeuge regulär besetzt werden, wenn alle Mitfahrenden zuverlässig ihren Mund- Nasen-Schutz tragen. In diesem Fall ist auf die Dauerbelüftung des Autos/Busses zu achten (gegenläufige Fenster mindestens einen Spalt breit öffnen).
Die Beförderung darf lediglich dazu dienen, einen Zielort zu erreichen, z.B. um einer Freizeitaktivität nachzugehen
Wenn aufgrund der Betreuungssituation möglich, sollte der Mindestabstand von 1,50 bis 2 Metern eingehalten werden. Dies erfolgt z.B., indem die betreute Person im PKW auf der Rückbank hinter dem Beifahrersitz sitzt.
Die/der Mitarbeiter*in trägt während der Autofahrt eine Mund-Nasen-Bedeckung; dieses sollte auch die begleitete Person tun.
Wenn die/der fahrende Mitarbeiter*in eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, darf sie keine weiteren „vermummenden“ Accessoires, wie Sonnenbrille oder Kopfbedeckung benutzen.
Die/der fahrende Mitarbeiter*in führt ein Fahrtenbuchblatt, um nachzuweisen, zu welchen Zeiten sie dienstlich mit dem Auto unterwegs war und im Sinne des Arbeitsschutzes bei der Fahrt mit dem Auto eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen hat.
Achtung: Im Bereich der Schulassistenz sind Fahrten mit dem PKW weiterhin nur dann zulässig, wenn sie als Autofahrten im Rahmen der Schulwegbegleitung vom Kostenträger bewilligt sind.
6. Hygienemaßnahmen bei Betreuungen in Räumlichkeiten
8. Nutzung von Räumen des Basis e.V.-Mainspitze im Rahmen von Gruppenangeboten
10. Regelungen für die einzelnen Bereiche
10.1. Übernahme von unumgänglichen pflegerischen Tätigkeiten im Rahmen von Gruppen- und Freizeitangeboten
10.2. Aufgaben der Sorgeberechtigten bei der Schulassistenz im Homeschooling
Die Aufgaben der Schulassistenz in Bezug auf die unterrichtsspezifischen Aufgaben bleiben weiterhin erhalten. So ist das Ziel der
Schulbegleitung in der Häuslichkeit die Umsetzung der schulischen Aufgaben.
10.3. Krankheitsbedingter Ausfall und Vertretungsreglung im Bereich Schulassistenz